In der Präambel des Grundgesetzes für die
Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 heißt es:
„Im Bewusstsein ... hat das Deutsche Volk in den
Ländern Baden, Bayern, ... und Württemberg-Hohenzollern, um dem staatlichen
Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner
verfassunggebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
beschlossen.
Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen
mitzuwirken versagt war.
Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in
freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“
Anlässlich der Vereinigung beider deutschen Staaten
wurden am Grundgesetz Änderungen vorgenommen, so auch in der Präambel. Sie
lautet nun „in der Fassung der Änderungs- und Ergänzungsgesetze einschl. des
fünfunddreißigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes und des
Einigungsvertragsgesetzes vom 23. September 1990, zuletzt geändert am 21.
Dezember 1992“:
„Im Bewusstsein ... hat sich das Deutsche Volk kraft seiner
verfassunggebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg,
Bayern, ... und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und
Freiheit Deutschlands vollendet.
Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte
Deutsche Volk.“
Ich frage dich, Deutsches Volk: „Wann wurdest du
gefragt, wann hast du in „freier Selbstbestimmung“ dieses Werk vollendet?“
Ich habe während des gesamten Zeitraums als Deutscher
in Deutschland gelebt und wurde nie gefragt.
Die gewählten damaligen Parlamentarier hatten bei
ihrer Wahl noch keinen blassen Schimmer, wie eine Verfassung aussehen könnte.
Sie hatten nicht den von Bürgern erteilten Auftrag zur Entscheidung „in
freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden“.
Der Auftrag hätte durch Bürgerbeteiligung, durch
Wahlen, erfolgen müssen.
Das unter dem Terminus „kraft seiner
verfassunggebenden Gewalt“ zu kaschieren, betrachte ich als politische
Trickserei.
Die Verantwortlichen selbst sprechen im Text nicht
von einer „Verfassung“, sondern vom „Grundgesetz“, dem die neuen Bundesländer
schlicht einverleibt wurden.
Es gilt jedoch aktuell auch Artikel 146: „Dieses
Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in
Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen
worden ist.“
Warum wird eine solche Verfassung bisher von keiner
Partei in Deutschland angestrebt?
Ich frage weiter: „Gibt es einen Zusammenhang mit dem
Zwei + Vier-Vertrag?“
Artikel 7, Absatz 1: „Die Französische Republik, die
Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich
Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden
hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland
als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden
vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle
entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.“
Meine Frage: „Auf welcher vertraglichen Berechtigung
befinden sich US-Truppen mit Atomwaffen auf deutschem Boden und führen von hier
aus völkerrechtswidrige Kriege?“ – Ist das die „volle Souveränität“ in Artikel
7, Absatz 2 ?
„Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle
Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.“
In Artikel 6 geht es um Bündnisse: „Das Recht des
vereinten Deutschland, Bündnissen mit allen sich daraus ergebenden Rechten und
Pflichten anzugehören, wird von diesem Vertrag nicht berührt.“
Es ist nicht klar, ob es sich um bestehende oder
zukünftige Bündnisverträge handelt. Daher ist zu fragen, ob es frühere, heute
gültige Verträge gibt, die der in Artikel 7 zugestandenen „vollen Souveränität“
entgegenstehen.
Deutsches Volk, als Bürger – ich bin kein Jurist –
bitte ich dich um Aufklärung, sachlich fundiert, demokratisch-freiheitlich, der
Sache angemessen und würdig.
Auch internationale Kommentierungen sind willkommen,
bitte in deutscher Sprache.
Anonyme Stellungnahmen finden keine Berücksichtigung.
(Alle Textquellen stammen aus: Kultusministerium NRW,
Menschenrechte Bürgerfreiheit Staatsverfassung, Verlag Ferdinand Kamp Bochum,
1993
ISBN: 3-592-87010-6)
Hinweis: Siehe auch: Die Bundesrepublik Deutschland ist kein souveräner Staat