6.
Ksomonomische These: Fürsorgepflicht
Die
Gesellschaft ist verpflichtet, jedem Menschen gesundheitliche
Fürsorge, Ausbildung und Arbeit zu gewähren.
Das
gnadenlose Naturprinzip, nach dem nur der Stärkere überlebt, ist
durch kausal-intelligentes Handeln abzumildern und zu humanisieren.
In einer menschenfreundlichen Gesellschaft darf niemand durch das
„soziale Netz“ fallen und hilflos dem Verderben überlassen
werden.
Es
gibt unbestreitbar schwache Menschen, die aus den verschiedensten
Gründen leistungsunfähig sind, sei es wegen Krankheit, wegen
mangelnder Bildung oder fehlender Sozialisation. Wenn der Einzelne
überfordert ist, ergibt sich für eine Gemeinschaft, die auf
Menschenwürde setzt, die moralische Pflicht zur Hilfe.
Um
jedoch keinem Gutmenschentum Vorschub zu leisten, bedarf es einer
klar geregelten und vor allem einzuhaltenden Gesetzgebung, die es
zuverlässig verhindert, dass Drückebergerei auf Kosten der
Allgemeinheit gefördert wird.
Mit
den allgemeinen Menschenrechten unvereinbar ist ein Staatswesen, in
welchem Kapitalisten immer mehr Reichtum anhäufen, sodass sich die
Kluft zwischen Armen und Besitzenden fortwährend erweitert.
Gegenüber
zügellosem Kapitalismus hat die Gesellschaft nicht nur das Recht,
demokratisch regulierend einzugreifen, sondern gemäß logischem
Denken sogar die Pflicht.
Garantiertes
Minimaleinkommen, auch durch Sozialhilfe, für die absolut
Leistungsunfähigen bei gleichzeitiger Zumutung von Arbeit für jeden
gesunden Bedürftigen erscheint unverzichtbar, besonders auch unter
Berücksichtigung der Würde jedes Einzelnen.
Die
Schaffung entsprechender Arbeitsstellen, gerade auch im Hinblick auf
soziale Wertigkeit und Gemeinnützigkeit, liegt im Interesse der
Integration aller Bürger.
Dem
Staat fällt die Aufgabe zu, ein minimales Bildungsangebot
verpflichtend zu gewährleisten. Analphabetismus ist für die
Zivilgesellschaft nicht tolerierbar, es sei denn, ein
offensichtliches Krankheitsbild verhindert das Lesen und Schreiben
sowie mathematische Grundkenntnisse.
Die
Gesundheitsfürsorge einer freiheitlich-demokratischen
Gesellschaftsordnung geht von der Emanzipation eines jeden Patienten
aus. Medizinische Versorgung ist flächendeckend und unabhängig vom
sozialen Status zu garantieren.
Rundum
ist das Gesundheitswesen von kapitalistischem Profitstreben zu
befreien und es ist darüber hinaus gebunden an objektiv anerkannte
wissenschaftliche Standards.
Ideologien
und Religionen, als Privatangelegenheiten, spielen im öffentlichen
Bildungs- und Gesundheitswesen keine Rolle.
Kosmonomisches
Manifest => hier
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Fortsetzung folgt. -