Samstag, 18. Januar 2014

"Gottes-Staat" Baden-Württemberg?


Ein Blick in die Verfassung des Bundeslandes Baden-Württemberg wirft Fragen auf.

Im Artikel 1.1 heißt es:
„Der Mensch ist berufen, in der ihn umgebenden Gemeinschaft seine Gaben in Freiheit und in der Erfüllung des christlichen Sittengesetzes zu seinem und der anderen Wohl zu entfalten.“

Frage: Wie kann der Mensch allgemein dem christlichen Sittengesetz unterworfen sein?
Die meisten Menschen der Welt sind keine Christen und auch in Baden-Württemberg gehören viele Menschen anderen Glaubensrichtungen an oder sind ohne Religion.
Wird hier nicht die „Freiheit“ im selben Satz teilweise ausgehebelt?

Ähnlich problematisch erscheint Artikel 12.1:
 »Die Jugend ist in Ehrfurcht vor Gott, im Geiste der christlichen Nächstenliebe, zur Brüderlichkeit aller Menschen und zur Friedensliebe, in der Liebe zu Volk und Heimat, zu sittlicher und politischer Verantwortlichkeit, zu beruflicher und sozialer Bewährung und zu freiheitlicher demokratischer Gesinnung zu erziehen.«

Frage: Verstoßen religionsfreie Eltern, Erzieher usw., die keine „Ehrfurcht vor Gott“ vermitteln, gegen die Verfassung?
„Nächstenliebe“ wie alle anderen aufgezählten Werte existieren auch ohne Christentum. Widerspricht dieser Artikel der Verfassung nicht einer „freiheitlich demokratischen Gesinnung“? 

Sachkundige, seriöse Stellungnahmen - keine anonymen - wären vielleicht von allgemeinem Interesse.


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