Ein
Blick in die Verfassung des Bundeslandes Baden-Württemberg wirft Fragen auf.
Im
Artikel 1.1 heißt es:
„Der
Mensch ist berufen, in der ihn umgebenden Gemeinschaft seine Gaben in Freiheit
und in der Erfüllung des christlichen Sittengesetzes zu seinem und der anderen
Wohl zu entfalten.“
Frage:
Wie kann der Mensch allgemein dem christlichen Sittengesetz unterworfen sein?
Die
meisten Menschen der Welt sind keine Christen und auch in Baden-Württemberg
gehören viele Menschen anderen Glaubensrichtungen an oder sind ohne Religion.
Wird
hier nicht die „Freiheit“ im selben Satz teilweise ausgehebelt?
Ähnlich
problematisch erscheint Artikel 12.1:
»Die Jugend ist in Ehrfurcht vor Gott, im
Geiste der christlichen Nächstenliebe, zur Brüderlichkeit aller Menschen und
zur Friedensliebe, in der Liebe zu Volk und Heimat, zu sittlicher und
politischer Verantwortlichkeit, zu beruflicher und sozialer Bewährung und zu
freiheitlicher demokratischer Gesinnung zu erziehen.«
Frage:
Verstoßen religionsfreie Eltern, Erzieher usw., die keine „Ehrfurcht vor Gott“
vermitteln, gegen die Verfassung?
„Nächstenliebe“
wie alle anderen aufgezählten Werte existieren auch ohne Christentum.
Widerspricht dieser Artikel der Verfassung nicht einer „freiheitlich
demokratischen Gesinnung“?
Sachkundige, seriöse Stellungnahmen - keine anonymen - wären vielleicht von allgemeinem Interesse.
Sachkundige, seriöse Stellungnahmen - keine anonymen - wären vielleicht von allgemeinem Interesse.
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