Donnerstag, 13. September 2012

kosmonomisch kurz kommentiert (13): Wie nicht anders zu erwarten


Da beschloss der Bundestag unter unverantwortlichem Zeitdruck den sogenannten Rettungsfond ESM, obwohl ein erheblicher Teil der Abgeordneten bis heute gar nicht verstanden hat, welchem Konstrukt zugestimmt wurde. Einigen Parlamentariern ging immerhin ein Licht auf und sie riefen wie weitere Bürgergruppen das Verfassungsgericht an, eine Ahnung von Demokratieverrat hing in der Luft.

Letztendlich unbegrenzte deutsche Haftungen für unbegrenzte Schulden anderer Staaten stehen zur Diskussion unter – einmal so durch ESM beschlossen – zukünftiger Umgehung des Parlamentes, das nicht einmal informiert werden sollte.

Dass es möglich ist, einen solchen undemokratischen parlamentarischen Todesstoß so eben einfach zwischen Urlaub und Zeitdiktat zu beschließen, kennzeichnet den eigentlichen Skandal, die unglaubliche Unfähigkeit dieses deutschen Parlaments!

Aber in einer funktionierenden Demokratie gibt es ja Kontrollorgane, so das Bundesverfassungsgericht, das für die Einhaltung des vorläufigen Grundgesetzes zu sorgen hat, solange keine vom Volk verabschiedete Verfassung zur Verfügung steht.

Das oberste Gericht entschied, der ESM-Rettungsschirm sei verfassungsgemäß, müsse aber auf die beschlossenen 190 Milliarden Euro deutscher Haftung begrenzt bleiben, sofern Bundestag und Bundesrat, die ein demokratisches  Recht (sic!) auf Informationen haben, die Haftung nicht doch erhöhen.
(Offenbar müssen demokratische Selbstverständlichkeiten wie das Informationsrecht der Parlamente innerhalb Europas "völkerrechtlich" hinterlegt werden, weil die EU- Administration immer häufiger undemokratisch verfährt.)

Trotz eines solchen Bisses der Katze in den eigenen Schwanz jubeln seltsamerweise alle, Kläger wie Regierungstreue: „Ein guter Tag für Deutschland, für die Demokratie, für Europa.“

Na dann: Eine gute Nacht!

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