Da
beschloss der Bundestag unter unverantwortlichem Zeitdruck den sogenannten
Rettungsfond ESM, obwohl ein erheblicher Teil der Abgeordneten bis heute gar
nicht verstanden hat, welchem Konstrukt zugestimmt wurde. Einigen
Parlamentariern ging immerhin ein Licht auf und sie riefen wie weitere
Bürgergruppen das Verfassungsgericht an, eine Ahnung von Demokratieverrat hing
in der Luft.
Letztendlich
unbegrenzte deutsche Haftungen für unbegrenzte Schulden anderer Staaten stehen
zur Diskussion unter – einmal so durch ESM beschlossen – zukünftiger Umgehung
des Parlamentes, das nicht einmal informiert werden sollte.
Dass
es möglich ist, einen solchen undemokratischen parlamentarischen Todesstoß so
eben einfach zwischen Urlaub und Zeitdiktat zu beschließen, kennzeichnet den
eigentlichen Skandal, die unglaubliche Unfähigkeit dieses deutschen Parlaments!
Aber
in einer funktionierenden Demokratie gibt es ja Kontrollorgane, so das
Bundesverfassungsgericht, das für die Einhaltung des vorläufigen Grundgesetzes
zu sorgen hat, solange keine vom Volk verabschiedete Verfassung zur Verfügung
steht.
Das
oberste Gericht entschied, der ESM-Rettungsschirm sei verfassungsgemäß, müsse
aber auf die beschlossenen 190 Milliarden Euro deutscher Haftung begrenzt
bleiben, sofern Bundestag und Bundesrat, die ein demokratisches Recht (sic!) auf Informationen haben, die
Haftung nicht doch erhöhen.
(Offenbar müssen demokratische Selbstverständlichkeiten wie das Informationsrecht der Parlamente innerhalb Europas "völkerrechtlich" hinterlegt werden, weil die EU- Administration immer häufiger undemokratisch verfährt.)
Trotz
eines solchen Bisses der Katze in den eigenen Schwanz jubeln seltsamerweise
alle, Kläger wie Regierungstreue: „Ein guter Tag für Deutschland, für die
Demokratie, für Europa.“
Na
dann: Eine gute Nacht!
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