Wenn in der Demokratie „alle Macht vom Volke ausgeht“, muss bezüglich der Europäischen Union aus verschiedensten Anlässen eine Frage unbedingt gestellt und schlüssig beantwortet werden:
„Welche demokratische Legitimation besitzt das Amt des Präsidenten, beziehungsweise der Präsidentin der Europäischen Kommission?“
Darin enthalten ist die Frage: „Durch welches Bürgervotum kommt die Demokratie zum Tragen?“
Ich möchte hier keine Meinungsdiskussion über Interpretationen initiieren, sondern um eine plausible verfassungsrechtliche Definition des demokratisch fundierten Auftrags dieses Amtes ersuchen.
Darf ich bitten?
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