7.
Kosmonomische These: Persönlicher Erfolg
Im
Streben nach persönlichem Erfolg gilt ein fairer Wettstreit der
Talente und Begabungen. Kartelle und Konzerne stellen sanktionierte
Übervorteilungen dar.
Die
Ermittlung sozialer Rangordnungen bezieht sich keineswegs nur auf
menschliche Lebensgemeinschaften, ist im Tierreich vielfältig zu
beobachten und zeigt sich in modifizierter Weise sogar unter Pflanzen
auch als Ausdruck des evolutionären Konkurrenzverhaltens zum
Überleben. Wettbewerb beschreibt ein Lebensprinzip, das im
kosmonomischen Verständnis durch Fairness und Humanisierung
kultiviert wird. Es geht um Leistungsvergleiche zur
Selbstbestätigung, zur ideellen Anerkennung und ebenso um
materiellen Erwerb. Dass die Startbedingungen mit der Geburt eines
jeden Individuums sehr verschieden sein können, entspricht
natürlicher Diversität, die jedoch im Bemühen um Menschlichkeit
und Würde abgemildert wird, indem Emanzipation, Chancengleichheit
und Fördermöglichkeiten etabliert werden.
Die
persönlichen Erfolgsaussichten ergeben sich hauptsächlich aus
Talenten, Begabungen und Fleiß und sind zu respektieren, solange
dadurch für die humane Lebensgesellschaft und ihre Umwelt keine
Nachteile entstehen.
Wer
viel leistet, darf reichen Erfolg verbuchen und in einem gerechten
Steuersystem deklarieren. Dazu mehr in der 8. Kosmonomischen These.
In
einer zivilisierten Gesellschaft stellt Bildung eine wesentliche
Voraussetzung für den persönlichen Erfolg dar, sodass die bereits
erwähnten Fördermöglichkeiten besonders unter der ebenfalls
genannten Chancengleichheit zunächst einmal von ideologischem
Ballast zu befreien sind. Lehrpläne unterliegen
wissenschaftlich-didaktisch-pädagogischen und keineswegs
politisch-religiösen Vorgaben. Chancengleichheit ergibt sich nicht
durch gegenwärtig grassierende gleichmachende Niveauabsenkungen,
sondern durch anspruchsvolle Qualifizierungen mit je nach
Leistungsvermögen unterschiedlichen und zu würdigenden
Bildungsabschlüssen.
Es
widerspricht dem biologischen Leben wie der geistigen
Leistungsfähigkeit, aus jedem Kind einen Abiturienten, möglichst
noch mit Genie-Ansprüchen zu machen.
Es
ist dafür Sorge zu tragen, dass der Staat gerade auch in der
Kindererziehung nicht übermächtig in die freiheitliche Privatsphäre
der Bürger eindringt, denn alle Bildungsbemühungen haben einen
mündigen Bürger zum Ziel und keinen dressierten Abnicker mit
oberflächlichem Anspruchsdenken.
Der
persönliche Erfolg unterliegt keiner zwingende Religions- ,
Parteien- oder sonstigen Vereinszugehörigkeit und auch keinem
ideologischen Protektionismus. Bei der allgemeinen Bewertung des
Erfolgs gelten unverfälschte Kriterien des Rechtsstaates sowie
objektiv anerkannte Naturgesetzmäßigkeiten, um Erfolg
gegebenenfalls eindeutig von Betrügerei und Übervorteilung zu
trennen und zu schützen. Denn der Staat hat ein eigenes Interesse an
erfolgreichen freien Bürgern.
Wer
allein sein Geld spielen lässt, damit erfolgreich spekuliert,
leistet objektiv nichts. Die Anhäufung derartigen Reichtums
entspricht kapitalistischen Auswüchsen, führt zu Konzern- und
Kartellbildungen, die gegen aufgeklärtes Demokratieverständnis die
Allgemeinheit aushebeln und den freiheitlichen Staat entmachten. Im
aktuellen scheindemokratischen Kapitalismus werden Konzerne und
Kartelle sanktioniert in des Wortes ursprünglicher Bedeutung von
„gutgeheißen“.
Bei
solchen Geld-Konzentrationen handelt es sich nicht um „persönlichen
Erfolg“, sondern um anzweifelbare anonyme Kapitalanhäufungen,
die zwar auch von den Persönlichkeiten der Manager abhängen und
daher gerne und kapitalismuskonform als „persönliche Leistung“
millionenschwer entlohnt werden. Indes, das Salär der
Finanzjongleure steht in keinem Verhältnis beispielsweise zum Gehalt
der viel höhere Verantwortung tragenden Regierungen des Volkes. Mit
anderen Worten, die Manager-Entlohnungen und die Boni der
unpersönlichen Erfolgsakkumulationen sind ungerechtfertigt.
Konzerne
und Kartelle verdrängen den persönlichen Wettbewerb, wobei zu
differenzieren ist. Kartelle streben nach möglichst alleiniger
monopolistischer Marktbeherrschung, entbehren dadurch der
human-freiheitlichen und demokratischen Grundlage.
Konzerne
hingegen stehen im Konkurrenzkampf untereinander und beweisen ihre
Vorteilhaftigkeit, auch im internationalen Geschäft, auf
großindustriellen Produktions- und Vertriebsfeldern. Dem Gesetzgeber
obliegt die Sicherstellung, dass die Macht solcher
Wirtschaftsgiganten die Staatsmacht weder unterläuft noch sabotiert.
Dazu
bedarf es eines durchsetzungsfähigen parlamentarischen
Kontrollorgans.
Kosmonomisches Manifest => hier
Fortsetzung folgt.
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