Sonntag, 20. März 2016

Agenda zum Kosmonomischen Manifest (8)

7. Kosmonomische These: Persönlicher Erfolg

Im Streben nach persönlichem Erfolg gilt ein fairer Wettstreit der Talente und Begabungen. Kartelle und Konzerne stellen sanktionierte Übervorteilungen dar.


Die Ermittlung sozialer Rangordnungen bezieht sich keineswegs nur auf menschliche Lebensgemeinschaften, ist im Tierreich vielfältig zu beobachten und zeigt sich in modifizierter Weise sogar unter Pflanzen auch als Ausdruck des evolutionären Konkurrenzverhaltens zum Überleben. Wettbewerb beschreibt ein Lebensprinzip, das im kosmonomischen Verständnis durch Fairness und Humanisierung kultiviert wird. Es geht um Leistungsvergleiche zur Selbstbestätigung, zur ideellen Anerkennung und ebenso um materiellen Erwerb. Dass die Startbedingungen mit der Geburt eines jeden Individuums sehr verschieden sein können, entspricht natürlicher Diversität, die jedoch im Bemühen um Menschlichkeit und Würde abgemildert wird, indem Emanzipation, Chancengleichheit und Fördermöglichkeiten etabliert werden.
Die persönlichen Erfolgsaussichten ergeben sich hauptsächlich aus Talenten, Begabungen und Fleiß und sind zu respektieren, solange dadurch für die humane Lebensgesellschaft und ihre Umwelt keine Nachteile entstehen.
Wer viel leistet, darf reichen Erfolg verbuchen und in einem gerechten Steuersystem deklarieren. Dazu mehr in der 8. Kosmonomischen These.

In einer zivilisierten Gesellschaft stellt Bildung eine wesentliche Voraussetzung für den persönlichen Erfolg dar, sodass die bereits erwähnten Fördermöglichkeiten besonders unter der ebenfalls genannten Chancengleichheit zunächst einmal von ideologischem Ballast zu befreien sind. Lehrpläne unterliegen wissenschaftlich-didaktisch-pädagogischen und keineswegs politisch-religiösen Vorgaben. Chancengleichheit ergibt sich nicht durch gegenwärtig grassierende gleichmachende Niveauabsenkungen, sondern durch anspruchsvolle Qualifizierungen mit je nach Leistungsvermögen unterschiedlichen und zu würdigenden Bildungsabschlüssen.
Es widerspricht dem biologischen Leben wie der geistigen Leistungsfähigkeit, aus jedem Kind einen Abiturienten, möglichst noch mit Genie-Ansprüchen zu machen.
Es ist dafür Sorge zu tragen, dass der Staat gerade auch in der Kindererziehung nicht übermächtig in die freiheitliche Privatsphäre der Bürger eindringt, denn alle Bildungsbemühungen haben einen mündigen Bürger zum Ziel und keinen dressierten Abnicker mit oberflächlichem Anspruchsdenken.


Der persönliche Erfolg unterliegt keiner zwingende Religions- , Parteien- oder sonstigen Vereinszugehörigkeit und auch keinem ideologischen Protektionismus. Bei der allgemeinen Bewertung des Erfolgs gelten unverfälschte Kriterien des Rechtsstaates sowie objektiv anerkannte Naturgesetzmäßigkeiten, um Erfolg gegebenenfalls eindeutig von Betrügerei und Übervorteilung zu trennen und zu schützen. Denn der Staat hat ein eigenes Interesse an erfolgreichen freien Bürgern.

Wer allein sein Geld spielen lässt, damit erfolgreich spekuliert, leistet objektiv nichts. Die Anhäufung derartigen Reichtums entspricht kapitalistischen Auswüchsen, führt zu Konzern- und Kartellbildungen, die gegen aufgeklärtes Demokratieverständnis die Allgemeinheit aushebeln und den freiheitlichen Staat entmachten. Im aktuellen scheindemokratischen Kapitalismus werden Konzerne und Kartelle sanktioniert in des Wortes ursprünglicher Bedeutung von „gutgeheißen“.
Bei solchen Geld-Konzentrationen handelt es sich nicht um „persönlichen Erfolg“, sondern um anzweifelbare anonyme Kapitalanhäufungen, die zwar auch von den Persönlichkeiten der Manager abhängen und daher gerne und kapitalismuskonform als „persönliche Leistung“ millionenschwer entlohnt werden. Indes, das Salär der Finanzjongleure steht in keinem Verhältnis beispielsweise zum Gehalt der viel höhere Verantwortung tragenden Regierungen des Volkes. Mit anderen Worten, die Manager-Entlohnungen und die Boni der unpersönlichen Erfolgsakkumulationen sind ungerechtfertigt.

Konzerne und Kartelle verdrängen den persönlichen Wettbewerb, wobei zu differenzieren ist. Kartelle streben nach möglichst alleiniger monopolistischer Marktbeherrschung, entbehren dadurch der human-freiheitlichen und demokratischen Grundlage.
Konzerne hingegen stehen im Konkurrenzkampf untereinander und beweisen ihre Vorteilhaftigkeit, auch im internationalen Geschäft, auf großindustriellen Produktions- und Vertriebsfeldern. Dem Gesetzgeber obliegt die Sicherstellung, dass die Macht solcher Wirtschaftsgiganten die Staatsmacht weder unterläuft noch sabotiert.
Dazu bedarf es eines durchsetzungsfähigen parlamentarischen Kontrollorgans.

Kosmonomisches Manifest  => hier


Fortsetzung folgt. 



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