Dienstag, 5. Januar 2016

Angenda zum Kosmonomischen Manifest (4)

3. Kosmonomische These: Nichttötungsgebot


Niemand hat das Recht, einen Menschen zu töten, es sei denn in akuter Notwehr.


Das Leben entsteht fortwährend neu in Abhängigkeiten des Zufalls bezüglich der Kausalität, der Modalität, der Lokalität und der Zeit. Kein Mensch kann sich daraus befreien, wir alle unterliegen absolut machtlos dem Start in unser, nennen wir es ganz undramatisch, Schicksal.
Niemand gelangt durch eigenes Zutun in einen bevorzugten oder benachteiligten Lebensbeginn; wir sind gleich eingebunden in dieser Abhängigkeit, also gleich berechtigt (!) zu leben.
Keinem Menschen steht aus dieser Begründung das Recht zu, einen anderen Menschen zu töten.
Die einzige Ausnahme bildet die akute Notwehr gegen einen „Lebensrechtsbrecher“.
Das Töten eines Menschen gegen seinen Willen bleibt in einem derartigen Existenzverständnis ausnahmslos Mord.
Es gilt, in einem aufgeklärten Bewusstsein daraus Konsequenzen zu ziehen, und zwar in umfassender logischer Stringenz, was bisher in keiner Gesellschaftsordnung geschieht – nicht zuletzt in Ermangelung der Aufklärung.

Auf zivilem Sektor verbietet sich privater Mordwaffenbesitz genauso wie die Todesstrafe in der Strafgesetzgebung.
Religiös bedingte „Ehrenmorde“ belegen überdeutlich das Teuflische in der Religion.
Wenn es im Hinblick auf die Unauflöslichkeit der Ehe heißt, was Gott verbunden habe, solle der Mensch nicht trennen, dann müsste analog für Gläubige wohl zählen: „Was Gott ins Leben gerufen hat, soll der Mensch nicht töten!“
Wie aber sollten Gläubige zu dieser Einsicht kommen, da doch ihre Götter ziemlich ausnahmslos selbst, unter fadenscheinigsten Begründungen töten, töten lassen, sogar in Kriegen Partei ergreifen und der christliche Gott für sein eigenes Unverständnis die Folterung und Ermordung seines eigenen „Sohnes“ benötigt!

In kosmonomischer Weltbetrachtung versucht der Mensch, durch seine Intelligenz die oft unerbittlichen Auswirkungen von Naturgesetzen abzumildern, das heißt, Leid einzudämmen, gar zu verhindern. Das Töten von Mitmenschen bedeutet Gegenteiliges, ist Barbarei, die als Exzess Kriege führt, Vernichtungslager betreibt und primitive Rachejustiz mit Todeszellen ausstattet.

Eine besondere Verantwortung besteht bei der Abtreibung von Föten, für die es gerechtfertigte, zum Beispiel soziale, medizinische und ethische Indikationen gibt.
Einfaches „Nachholen von vergessener Empfängnisverhütung“ oder das Verwerfen wegen unerwünschter Geschlechtszugehörigkeit stehen nicht zur Diskussion.

Das Nichttötungsgebot wendet sich auch gegen die Profit optimierende, billigende Inkaufnahme von Tötungsrisiken durch Vernachlässigungen von Reinheits- und Sicherheitskriterien.

So wie durch Zivilisierung die Menschenfresserei ein Ende fand, muss auch das gegenseitige Töten zu einem verbindlichen Ende gelangen.

Kosmonomisches Manifest => hier

- Fortsetzung folgt. - 


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SAUDI 2016






 

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