3.
Kosmonomische These: Nichttötungsgebot
Niemand
hat das Recht, einen Menschen zu töten, es sei denn in akuter
Notwehr.
Das
Leben entsteht fortwährend neu in Abhängigkeiten des Zufalls
bezüglich der Kausalität, der Modalität, der Lokalität und der
Zeit. Kein Mensch kann sich daraus befreien, wir alle unterliegen
absolut machtlos dem Start in unser, nennen wir es ganz undramatisch,
Schicksal.
Niemand
gelangt durch eigenes Zutun in einen bevorzugten oder benachteiligten
Lebensbeginn; wir sind gleich eingebunden in dieser Abhängigkeit,
also gleich berechtigt (!) zu leben.
Keinem
Menschen steht aus dieser Begründung das Recht zu, einen anderen
Menschen zu töten.
Die
einzige Ausnahme bildet die akute Notwehr gegen einen
„Lebensrechtsbrecher“.
Das
Töten eines Menschen gegen seinen Willen bleibt in einem derartigen
Existenzverständnis ausnahmslos Mord.
Es
gilt, in einem aufgeklärten Bewusstsein daraus Konsequenzen zu
ziehen, und zwar in umfassender logischer Stringenz, was bisher in
keiner Gesellschaftsordnung geschieht – nicht zuletzt in
Ermangelung der Aufklärung.
Auf
zivilem Sektor verbietet sich privater Mordwaffenbesitz genauso wie
die Todesstrafe in der Strafgesetzgebung.
Religiös
bedingte „Ehrenmorde“ belegen überdeutlich das Teuflische in der
Religion.
Wenn
es im Hinblick auf die Unauflöslichkeit der Ehe heißt, was Gott
verbunden habe, solle der Mensch nicht trennen, dann müsste analog
für Gläubige wohl zählen: „Was Gott ins Leben gerufen hat, soll
der Mensch nicht töten!“
Wie
aber sollten Gläubige zu dieser Einsicht kommen, da doch ihre Götter
ziemlich ausnahmslos selbst, unter fadenscheinigsten Begründungen
töten, töten lassen, sogar in Kriegen Partei ergreifen und der
christliche Gott für sein eigenes Unverständnis die Folterung und
Ermordung seines eigenen „Sohnes“ benötigt!
In
kosmonomischer Weltbetrachtung versucht der Mensch, durch seine
Intelligenz die oft unerbittlichen Auswirkungen von Naturgesetzen
abzumildern, das heißt, Leid einzudämmen, gar zu verhindern. Das
Töten von Mitmenschen bedeutet Gegenteiliges, ist Barbarei, die als
Exzess Kriege führt, Vernichtungslager betreibt und primitive
Rachejustiz mit Todeszellen ausstattet.
Eine
besondere Verantwortung besteht bei der Abtreibung von Föten, für
die es gerechtfertigte, zum Beispiel soziale, medizinische und
ethische Indikationen gibt.
Einfaches
„Nachholen von vergessener Empfängnisverhütung“ oder das
Verwerfen wegen unerwünschter Geschlechtszugehörigkeit stehen nicht
zur Diskussion.
Das
Nichttötungsgebot wendet sich auch gegen die Profit optimierende,
billigende Inkaufnahme von Tötungsrisiken durch Vernachlässigungen
von Reinheits- und Sicherheitskriterien.
So
wie durch Zivilisierung die Menschenfresserei ein Ende fand, muss
auch das gegenseitige Töten zu einem verbindlichen Ende gelangen.
Kosmonomisches
Manifest => hier
-
Fortsetzung folgt. -
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SAUDI 2016
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