Montag, 18. Januar 2016

Agenda zum Kosmonomischen Manifest (5)

4. Kosmonomische These: Würdiges Sterben


Jeder hat Anspruch auf einen würdigen Tod unter Ausnutzung von Sterbeerleichterungen und Sterbehilfen, besonders auch gemäß rechtzeitiger vorsorglicher Eigenverfügung.


Auf der gesamten sogenannten Zivilisation lastet der Makel, Menschen durch das Militär in verwerflichster Art und Weise in den Tod zu zwingen und dieses Morden und Gemordetwerden im anmaßenden Staatsinteresse auch noch auszuzeichnen und zu glorifizieren.
Der Staat besitzt jedoch am menschlichen Leben keinerlei Rechte, seine Rolle besteht ausschließlich in der Organisation, Strukturierung und Gewährleistung eines emanzipierten menschlichen Miteinanders.

Naturgemäß gehört das Sterben zum individuellen Leben genauso wie die Geburt, und es gibt objektiv zur Verweigerung von Selbstbestimmung des klar denkenden Individuums lediglich haltlose Vorwände, aber keine logisch zwingende Begründung zur staatlichen Einmischung. Humanes Lebensrecht von der Zeugung an schließt das Recht am eigenen Tod ein.
Entsprechend sinnvoll sind Erwägungen und Beschlussfassungen zum persönlichen Sterben und die Hinterlegung als juristisch abgesicherte Verfügung für den häufigst eintretenden Fall der, sich auch hinziehenden, eigenen Entscheidungsunfähigkeit vor dem unmittelbaren Ableben.

Des Menschen Wille, ein unheilbares Leiden, das den Lebenswert zerstört und die Würde annulliert, zu beenden, verlangt Respektierung durch alle im Umfeld des Kranken involvierten Personen, unabhängig von deren jeweiligen eigenen Weltbildern.

Wer objektiv begründeterweise sterben möchte, nicht aus irgendwelchen korrigierbaren Gemütslagen heraus, muss im konsequenten humanen Handeln Sterbehilfen erhalten können, die Möglichkeit, in Würde friedlich für immer einzuschlafen.
Weder irgendein Gott noch der Staat bestimmt die Moral des Sterbens, sondern der Sterbenwollende allein.

Und dieses „allein“ besitzt eine fundamentale Bedeutung auch im Hinblick auf Nötigungsabsichten durch Außenstehende.
Von Gegnern der Sterbehilfe wird gern darauf verwiesen, dass Kranke und Alte durch beispielsweise missliebige Angehörige unter Druck gesetzt werden könnten, „rechtzeitig sterben zu wollen“, um etwa Pflegekosten zu vermeiden oder vorzeitige Erbschaften zu ermöglichen. In der Tat eröffnet sich dadurch ein weites Feld staatlicher und juristischer Wachsamkeit und Verantwortung. Konsequente Gesetze und deren zuverlässig eingeforderte Einhaltung dürften allerdings in einem Rechtsstaat solchen „Missbrauch“ von Sterbehilfe verhindern.

Nach Möglichkeit in Würde zum selbst gewählten Zeitpunkt sterben zu können, stellt innerhalb eines ausweglosen, unheilbaren Leides ein Menschenrecht dar, dem die humane Gesellschaft durch verantwortungsbewusste Hilfe Geltung zu verschaffen hat, vor allem gegen die übliche religiös-ideologische Bevormundung in einer nicht vollzogenen Trennung von Staat und Kirche.

Kosmonomisches Manifest => hier

- Fortsetzung folgt. -



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