4.
Kosmonomische These: Würdiges Sterben
Jeder
hat Anspruch auf einen würdigen Tod unter Ausnutzung von
Sterbeerleichterungen und Sterbehilfen, besonders auch gemäß
rechtzeitiger vorsorglicher Eigenverfügung.
Auf
der gesamten sogenannten Zivilisation lastet der Makel, Menschen
durch das Militär in verwerflichster Art und Weise in den Tod zu
zwingen und dieses Morden und Gemordetwerden im anmaßenden
Staatsinteresse auch noch auszuzeichnen und zu glorifizieren.
Der
Staat besitzt jedoch am menschlichen Leben keinerlei Rechte, seine
Rolle besteht ausschließlich in der Organisation, Strukturierung und
Gewährleistung eines emanzipierten menschlichen Miteinanders.
Naturgemäß
gehört das Sterben zum individuellen Leben genauso wie die Geburt,
und es gibt objektiv zur Verweigerung von Selbstbestimmung des klar
denkenden Individuums lediglich haltlose Vorwände, aber keine
logisch zwingende Begründung zur staatlichen Einmischung. Humanes
Lebensrecht von der Zeugung an schließt das Recht am eigenen Tod
ein.
Entsprechend
sinnvoll sind Erwägungen und Beschlussfassungen zum persönlichen
Sterben und die Hinterlegung als juristisch abgesicherte Verfügung
für den häufigst eintretenden Fall der, sich auch hinziehenden,
eigenen Entscheidungsunfähigkeit vor dem unmittelbaren Ableben.
Des
Menschen Wille, ein unheilbares Leiden, das den Lebenswert zerstört
und die Würde annulliert, zu beenden, verlangt Respektierung durch
alle im Umfeld des Kranken involvierten Personen, unabhängig von
deren jeweiligen eigenen Weltbildern.
Wer
objektiv begründeterweise sterben möchte, nicht aus irgendwelchen
korrigierbaren Gemütslagen heraus, muss im konsequenten humanen
Handeln Sterbehilfen erhalten können, die Möglichkeit, in Würde
friedlich für immer einzuschlafen.
Weder
irgendein Gott noch der Staat bestimmt die Moral des Sterbens,
sondern der Sterbenwollende allein.
Und
dieses „allein“ besitzt eine fundamentale Bedeutung auch im
Hinblick auf Nötigungsabsichten durch Außenstehende.
Von
Gegnern der Sterbehilfe wird gern darauf verwiesen, dass Kranke und
Alte durch beispielsweise missliebige Angehörige unter Druck gesetzt
werden könnten, „rechtzeitig sterben zu wollen“, um etwa
Pflegekosten zu vermeiden oder vorzeitige Erbschaften zu ermöglichen.
In der Tat eröffnet sich dadurch ein weites Feld staatlicher und
juristischer Wachsamkeit und Verantwortung. Konsequente Gesetze und
deren zuverlässig eingeforderte Einhaltung dürften allerdings in
einem Rechtsstaat solchen „Missbrauch“ von Sterbehilfe
verhindern.
Nach
Möglichkeit in Würde zum selbst gewählten Zeitpunkt sterben zu
können, stellt innerhalb eines ausweglosen, unheilbaren Leides ein
Menschenrecht dar, dem die humane Gesellschaft durch
verantwortungsbewusste Hilfe Geltung zu verschaffen hat, vor allem
gegen die übliche religiös-ideologische Bevormundung in einer nicht
vollzogenen Trennung von Staat und Kirche.
Kosmonomisches
Manifest => hier
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Fortsetzung folgt. -
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