2. Kosmonomische These: Gleichberechtigung
Alle Menschen sind von Geburt an gleichberechtigt.
Adelstitel sind überholt, klerikale und militärische Rangbezeichnungen dienen
wie akademische Grade lediglich der Funktionsbeschreibung in der Arbeitswelt
und spielen im öffentlichen Leben keine Rolle. Die uneingeschränkte
Gleichberechtigung der Geschlechter meint keineswegs Angleichung, sondern
Wertschätzung der sich ergänzenden geschlechtsspezifischen Unterschiede.
Gleichberechtigung impliziert nicht pauschale
Gleichmacherei, sondern gleiche Rechtsansprüche und Pflichten in
vergleichbaren, etwa beruflichen Standardbereichen und besonders im allgemeinen
zivilen Bürgerrecht, und zwar bezogen auf die globale Menschheit und nicht
beschränkt auf die reichen und mächtigsten Staaten.
Damit gewinnt Gleichberechtigung weltweit (kosmonomisch)
eine umbrechende Bedeutung, denn alle bestehenden Gesellschaftsordnungen
beruhen auf Ausbeutung und Unterwerfung, begründet einerseits in unersättlicher
Gier nach Macht und Geld und andererseits von einer indifferenten
Massengläubigkeit des Abstrusesten.
Im Einzelnen bedeutet das:
1. Es
gibt kein auserwähltes Volk mit irgendwelchen Vorrechten.
2. Ebenso
kann kein einziger Mensch sich auf angeborene Vorrechte berufen.
3. Niemand
besitzt ein Recht, den Mitmenschen seine Weltanschauung aufzuzwingen, auch
nicht unter dem Deckmantel von Hilfestellungen beim Erwerb gesellschaftlichen
und kulturellen Fortschritts. Mit anderen Worten: Religiöse Missionierungen und
ideologisch-dogmatische Propaganda stellen massive Verletzungen des
Gleichberechtigungsgrundsatzes dar.
4. Rassistische
Rechtsaufspaltungen verfügen über keinerlei Rechtfertigungen.
5. Gesellschaftliches
Kastenwesen entspringt unbegründbaren Wahnvorstellungen.
6. Keine
Bevölkerungsgruppe ist privilegiert, keine Partei noch Religion und keinerlei
Interessenverband können Bevorzugungen innerhalb der Allgemeinheit
beanspruchen.
7. Gleichberechtigung
gesteht der humanen Vielfalt gleiche Rechte zu, fördert die Diversität, indem
sie Gleichmacherei verhindert und Talente, Begabungen und Individualitäten
weckt, unterstützend anerkennt und pflegt.
8. Gleichberechtigung
orientiert sich vorzugsweise an aufgeklärter, freiheitlicher Gesetzgebung. Sie
allein verfügt über die rechtliche Gewalt zum Schutze und zur Durchsetzung der
Gleichberechtigung, deren fundamentale Basis ansonsten in der Gewaltfreiheit
des Miteinanders lebt.
9. Es
besteht das Recht, aber auch eine bürgerliche moralische Pflicht auf Bildung,
um Gleichberechtigung so weit wie möglich vom Intellekt erfassen zu können und
zu praktizieren.
10. Gleichberechtigung ist
verifiziertes menschliches Leben in der konkreten Gegenwart.
Kosmonomisches Manifest => hier
- Fortsetzung folgt. -
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- Fortsetzung folgt. -
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