Montag, 21. Dezember 2015

Agenda zum Kosmonomischen Manifest (3)


2. Kosmonomische These: Gleichberechtigung


Alle Menschen sind von Geburt an gleichberechtigt. Adelstitel sind überholt, klerikale und militärische Rangbezeichnungen dienen wie akademische Grade lediglich der Funktionsbeschreibung in der Arbeitswelt und spielen im öffentlichen Leben keine Rolle. Die uneingeschränkte Gleichberechtigung der Geschlechter meint keineswegs Angleichung, sondern Wertschätzung der sich ergänzenden geschlechtsspezifischen Unterschiede.




Gleichberechtigung impliziert nicht pauschale Gleichmacherei, sondern gleiche Rechtsansprüche und Pflichten in vergleichbaren, etwa beruflichen Standardbereichen und besonders im allgemeinen zivilen Bürgerrecht, und zwar bezogen auf die globale Menschheit und nicht beschränkt auf die reichen und mächtigsten Staaten.

Damit gewinnt Gleichberechtigung weltweit (kosmonomisch) eine umbrechende Bedeutung, denn alle bestehenden Gesellschaftsordnungen beruhen auf Ausbeutung und Unterwerfung, begründet einerseits in unersättlicher Gier nach Macht und Geld und andererseits von einer indifferenten Massengläubigkeit des Abstrusesten.


Im Einzelnen bedeutet das:


1.      Es gibt kein auserwähltes Volk mit irgendwelchen Vorrechten.

2.      Ebenso kann kein einziger Mensch sich auf angeborene Vorrechte berufen.

3.      Niemand besitzt ein Recht, den Mitmenschen seine Weltanschauung aufzuzwingen, auch nicht unter dem Deckmantel von Hilfestellungen beim Erwerb gesellschaftlichen und kulturellen Fortschritts. Mit anderen Worten: Religiöse Missionierungen und ideologisch-dogmatische Propaganda stellen massive Verletzungen des Gleichberechtigungsgrundsatzes dar.

4.      Rassistische Rechtsaufspaltungen verfügen über keinerlei Rechtfertigungen.

5.      Gesellschaftliches Kastenwesen entspringt unbegründbaren Wahnvorstellungen.

6.      Keine Bevölkerungsgruppe ist privilegiert, keine Partei noch Religion und keinerlei Interessenverband können Bevorzugungen innerhalb der Allgemeinheit beanspruchen.

7.      Gleichberechtigung gesteht der humanen Vielfalt gleiche Rechte zu, fördert die Diversität, indem sie Gleichmacherei verhindert und Talente, Begabungen und Individualitäten weckt, unterstützend anerkennt und pflegt.

8.      Gleichberechtigung orientiert sich vorzugsweise an aufgeklärter, freiheitlicher Gesetzgebung. Sie allein verfügt über die rechtliche Gewalt zum Schutze und zur Durchsetzung der Gleichberechtigung, deren fundamentale Basis ansonsten in der Gewaltfreiheit des Miteinanders lebt.

9.      Es besteht das Recht, aber auch eine bürgerliche moralische Pflicht auf Bildung, um Gleichberechtigung so weit wie möglich vom Intellekt erfassen zu können und zu praktizieren.

10. Gleichberechtigung ist verifiziertes menschliches Leben in der konkreten Gegenwart.


Kosmonomisches Manifest  => hier   

- Fortsetzung folgt. -



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