Mittwoch, 3. August 2011

kosmonomisch kurz kommentiert (5): Präsidenten vor Gericht

Dass man den ehemaligen ägyptischen Präsidenten Mubarak nunmehr juristisch anklagt wegen seiner Verbrechen während der langen Amtszeit, entspricht dem allgemeinen Rechtsempfinden und mag vor allem für die Opfer und ihre Angehörigen Genugtuung bedeuten.

Mit humaner Rechtsauffassung dürfte das Verfahren jedoch wenig im Sinn haben, denn ein Greis wird auf der Trage vor Gericht gezerrt mit der rechtlich begründeten Aussicht auf einen Schuldspruch, der das Todesurteil zur Folge hat.
Westliche Medien, deren Regierungen jahrelange Steigbügelhalter des Despoten waren, haben längst Witterung aufgenommen und vereinen sich mit dem ägyptischen Fernsehen, welches das Spektakel menschenunwürdig live überträgt.

Kosmonomisch bleibt festzuhalten: Eine Todesurteile fällende Justiz steht außerhalb jeder menschlichen Akzeptanz; sie nährt sich durch das Prinzip blinder Rache und Vergeltung und entwürdigt sich selbst durch das Verdingen von Henkern, von schwachsinnigen, Menschen verachtenden, sanktionierten Mördern.

Keine Frage: Mubarak muss sich verantworten in einem rechtlich sauberen Verfahren. Zweifel sind angebracht, ob die ägyptische Gesellschaft das überhaupt kennt.

Weniger Zweifel mögen da vielleicht zu Unrecht im Hinblick auf das US-Rechtssystem bestehen. Denn weder der seinerzeitige Präsident George W. Bush noch seine Verbrecher-Clique, die weit umfangreichere Untaten in viel bedeutungsvollerem Umfang begingen, werden vor den Richterstuhl geladen.

Amerika könnte sich weltweit rehabilitieren, diese Damen und Herren zu Lebzeiten bei bester Gesundheit zur Verantwortung zu ziehen und sie zweifellos mit der Höchststrafe zu belegen, die aber niemals eine Todesstrafe sein kann, so man denn wirklich humane Werte im Land der längst sehr begrenzten Möglichkeiten kennt.

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